Höhere Gewalt (Turist): Drama 2014 von Marie Kjellson/Erik Hemmendorff mit Vincent Wettergren/Fanni Metelius/Clara Wettergren. Jetzt im Kino. Höhere Gewalt. Eine junge schwedische Familie macht Skiurlaub in den französischen Alpen. Doch ein unerwartetes Ereignis bringt die Familie an den Rand des Auseinanderbrechens. – Das ebenso kluge wie visuell spektakuläre und spannende Familiendrama des schwedischen Ausnahmeregisseurs Ruben. Die fünf Urlaubstage strukturieren Ruben Östlunds vierte Regiearbeit Höhere Gewalt. Östlund arbeitet sehr aufgeräumt, seine skrupulösen, fast analytischen. Unvorhersehbar - höhere Gewalt und die Folgen Höhere Gewalt in Verträgen berücksichtigen Tobias Haar - 02.01.09 Als Anfang 2008 innerhalb weniger Tage von insgesamt vier Seekabel-Brüchen im Mittelmeer und im Persischen Golf die Rede war, machten sogleich Verschwörungstheorien die Runde. Sie stellten sich später als haltlos heraus. ![]() Für jeden Kabelbruch gab es eine plausible Erklärung: Schiffsanker hatten die beiden Kabel vor der ägyptischen Küste und eines im Persischen Golf zerrissen. Ein Stromausfall beschädigte ein weiteres Kabel im Persischen Golf. Letztlich blieb auch das befürchtete Chaos aus. Immerhin verlor das für die Call-Center-Industrie wichtige Ägypten vorübergehend etwa 70 Prozent seiner Internet-Kapazität und 30 Prozent der internationalen Telefonverbindungen. Nach Angaben der Firma FLAG, die zwei dieser Seekabel betreibt, waren 85 Millionen Internetnutzer vorübergehend offline. Mittlerweile haben Spezialfirmen die Schäden an den Kabeln beseitigt, doch einige Fragen bleiben. Etliche IT-Abteilungen von Unternehmen lassen mögliche Ansprüche gegen ihre Telekommunikationsanbieter prüfen, weil beispielsweise die Niederlassung oder der Outsourcing-Dienstleister in Indien keinen oder spürbar gebremsten Zugriff auf die Unternehmensnetze hatte. Die Dienstleister erteilen dann meist eine Absage und verweisen auf 'höhere Gewalt', für die man eben nicht einzustehen habe. Das ist rechtlich betrachtet richtig und falsch zugleich. Gerade unternehmenskritische Prozesse erfordern juristische Überlegungen zur Festlegung des Handlungsbedarfs, damit man im Fall der Fälle nicht 'ohne Netz' dasteht. IT-Verantwortliche, die hier falsche Entscheidungen treffen oder zu lax handeln, bringen nicht nur ihre Firma in Gefahr, sondern – weil sie vielleicht bestimmte allgemeingültige Standards missachten – auch ihren Arbeitsplatz. Organe wie Vorstände von Aktiengesellschaften fangen sich zudem auch Regressansprüche der Gesellschaft ein. Im Gesetz nicht vorgesehen Wer viel mit Verträgen zu tun hat, kommt früher oder später mit Klauseln zu 'höherer Gewalt' oder 'force majeure' in Berührung. ![]() Gerade in angloamerikanischen Verträgen gehören sie – genau wie Klauseln zur Haftung, zum anwendbaren Recht oder zum Gerichtsstand – an sich zu den Standardregelungen, die in keinem Vertrag fehlen dürfen. In deutschen oder kontinentaleuropäischen Verträgen hingegen sind sie weniger verbreitet, weil sie streng genommen – etwa nach deutschem Recht – nicht zwingend erforderlich sind. Allerdings nehmen auch deutsche Juristen immer häufiger solche Klauseln in unternehmenskritische Verträge auf. Dahinter steht zum einen, dass man sich im internationalen Geschäftsverkehr mittlerweile häufig an Gepflogenheiten im US-amerikanischen Recht orientiert. Tendenziell vereinheitlicht sich 'die' internationale Vertragssprache, und regionale Besonderheiten verblassen. Zum anderen – und das ist aus rechtlicher Sicht ein valides Argument – verlässt man sich dann nicht mehr auf das, was sowieso im Gesetz steht, sondern regelt für beide Vertragspartner in (hoffentlich) eindeutiger Weise, was für sie unter dem Begriff 'höhere Gewalt' zu verstehen ist und – fast noch wichtiger – was gelten soll, wenn ein solcher Fall tatsächlich eintritt. ![]() ![]() Höhere Gewalt Reiserecht![]() Höhere GewaltGerade die Seekabel-Fälle zeigen, dass solche Situationen viel häufiger eintreten, als man meinen möchte. Mit äußerster Sorgfalt Eine Definition des Begriffs 'höhere Gewalt' gibt es im deutschen Recht nicht. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) nennt es 'Zufall' () oder 'zufälligen Untergang' (), wenn jemand für den Verlust einer Sache auch dann einzustehen hat, falls ihn an dem Verlorengehen gar keine 'Schuld' trifft. Eine Definition könnte aber lauten, dass es sich bei höherer Gewalt um 'ein von außen kommendes, außergewöhnliches und unvorhersehbares Ereignis handelt, das auch äußerste Sorgfalt des Betroffenen nicht verhindern kann'. Es muss sich also um einen Umstand handeln, den der Betroffene nicht beeinflussen kann.
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Marzo 2019
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